Sylvia Hauptmann ist w.a. Richterin am Amtsgericht und Pressesprecherin Strafsachen bei Amtsgericht Frankfurt am Main.
Wer die Schule ohne Abschluss verlässt, trägt ein nachweislich erhöhtes Risiko, in problematische Lebenssituationen oder Gesetzeskonflikte zu geraten. Dazu drei Fragen an Richterin Sylvia Hauptmann.
Macht fehlende Bildung kriminell, Frau Hauptmann?
Das deutsche Bildungssystem gilt als chancengleich – doch die Realität zeigt ein anderes Bild. Fehlende Bildung zählt zu den stärksten Prädiktoren für spätere Straffälligkeit. Wer die Schule ohne Abschluss verlässt, trägt ein deutlich höheres Risiko, arbeitslos zu werden, in prekären Verhältnissen zu leben und letztlich mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Studien belegen: Würde sich die Zahl der Schulabbrechenden ohne Hauptschulabschluss halbieren, gingen schwere Gewalt- und Eigentumsdelikte messbar zurück.
Versagt die Justiz oder das Bildungssystem?
Diese Entwicklung ist kein individuelles, sondern ein strukturelles Problem. Die Justiz greift erst ein, wenn Prävention längst versäumt wurde. Viele Inhaftierte haben erhebliche Bildungsdefizite – von funktionalem Analphabetismus, bis zu fehlender beruflicher Qualifikation. Der Jugendstrafvollzug wird so zur Ersatzschule, in der Bildung und Sozialisation nachgeholt werden. Doch was dort mühsam repariert wird, hätte früher verhindert werden können.
Wie wenig Bildung verträgt unser Rechtsstaat?
Juristisch betrachtet bedeutet Prävention nicht bloß Gefahrenabwehr, sondern Rechtsgüterschutz durch soziale Teilhabe. Bildung ist nicht nur ein soziales, sondern ein kriminalpolitisches Schutzgut. Zugang zu Bildung ist ebenso nicht nur ein soziales, sondern ein verfassungsrechtlich relevantes Gut – 2021 beschlossen vom Bundesverfassungsgericht. Bildung ist die Grundlage jeder echten Integration und Reintegration. Ein moderner Rechtsstaat darf daher nicht länger strafrechtliche Symptome behandeln, während er bildungspolitische Ursachen ignoriert. Wer Bildung stärkt, stärkt Recht und Gesellschaft. Die Entscheidung, ob wir in Menschen oder Mauern investieren, bleibt eine Frage rechtsstaatlicher Vernunft – und Weitsicht.


